Zuletzt aktualisiert

19. Oktober 2022

SPV - Softwarepflege-Vertrag

Was ist der Softwarepflege-Vertrag?

Der Softwarepflege-Vertrag (https://legal.estos.de/content/latest/support-und-softwarepflege/leistungsbeschreibungen-support-und-softwarepflege) ermöglicht dem Käufer (Leistungsnehmer), ausgewählte estos Produkte während der Vertragslaufzeit auf die neueste Produkt-Version zu aktualisieren.

Welche AGBs gelten für den Softwarepflege-Vertrag?

Die "Bestimmungen für die Weitervermietung durch Direktpartner" (https://legal.estos.de/content/latest/partnerprogramm/bestimmungen-fuer-die-weitervermietung-durch-direktpartner) gelten zwischen der estos GmbH und seinen Vertriebspartnern, d. h. der Distribution oder estos Direktpartnern. 

Die "Bestimmungen für die Weitervermietung durch Direktpartner" sind Gegenstand eines Angebots mit einem Softwarepflege-Vertrag.

Für welche Produkte gilt der Softwarepflege-Vertrag?

Der Softwarepflege-Vertrag ist automatisch beim Neukauf oder Upgrade (auch im Rahmen eines Software Assurance) für folgende Produkte (Stand: 28.09.2022) mit dabei:

  • ProCall 8 Enterprise

Wird ein laufender SA (Software Assurance) für ProCall 7 Enterprise beim Upgrade auf ProCall 8 Enterprise berücksichtigt?

Ja, der SA (Software Assurance) wird beim Abruf der ProCall 8 Enterprise Lizenzen berücksichtigt, d.h. ein neuer Softwarepflege-Vertrag wird nicht abgeschlossen. Es findet keine automatische Verlängerung statt. Für die Restlaufzeit des SA (Software Assurance) gelten die selbigen Regeln wie für den Softwarepflege-Vertrag was die Installation neuer Software-Versionen betrifft. 

Welche Laufzeit hat der Softwarepflege-Vertrag?

Der Softwarepflege-Vertrag ist mit unterschiedlichen Mindestvertragslaufzeiten (12, 36 und 60 Monate) verfügbar und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht fristgerecht bei der estos GmbH gekündigt wird (mit Verlängerungsvereinbarung).

Im Rahmen von Ausschreibungen können laufzeitgebundene Softwarepflege-Verträge mit 12, 36 und 60 Monaten Laufzeit (d.h. endet automatisch) angefragt werden.

Was passiert nach Ablauf einer anfänglichen Mindestvertragslaufzeit?

Wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt ist, läuft der Softwarepflege-Vertrag zu den vereinbarten %-Satz mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten weiter. Das betrifft auch Softwarepflege-Verträge mit einer anfänglichen Mindestvertragslaufzeit von 36 oder 60 Monaten. In diesem Fall profitieren Sie von den niedrigen Prozentsatz trotz 12 Monatigen Anschlussvertragslaufzeit.

Wird der Softwarepflege-Vertrag gekündigt, so kann die installierte Software-Version und alle während der Laufzeit noch veröffentlichten Software-Versionen installiert und genutzt werden. Das gilt auch für die Smartphone Apps, welche während der Laufzeit installiert werden. Dabei wird der Veröffentlichungszeitpunkt der App mit der Laufzeit verglichen. Die neuesten Versionen der Apps funktionieren nur mit einem laufenden Softwarepflege-Vertrag.
Weiterführendes dazu findet sich unter https://support.estos.de/de/procall-enterprise/procall-mobile-die-mobile-apps/aktuelle-procall-mobile-app-version-funktioniert-mit-procall-6-enterprise-nicht-mehr

Am einfachsten zu verstehen ist es jedoch darauf hinzuweisen, dass die Smartphone Apps dann "funktionieren" wenn der Softwarepflege-Vertrag nicht gekündigt wird.

Wann wird für die Überprüfung des Softwarepflege-Vertrags eine Internet-Verbindung benötigt? Gibt es auch eine Offline-Lizensierung?

Bei der Installation der Software oder bei Updates wird eine Internet-Verbindung beim installierten Server benötigt. Das betrifft auch Situationen, in denen die Smartphone Apps installiert oder aktualisiert werden. 

Ab wann beginnt die Zeitrechnung des Softwarepflege-Vertrags?

Die Laufzeit des Softwarepflege-Vertrag beginnt Ausstellung/Bereitstellung der Lizenzen durch die estos GmbH an seine Handelspartner. Dabei werden 7 Kalendertage Kulanzzeitraum auf die Laufzeit des Softwarepflege-Vertrags aufaddiert, um mögliche Verzögerungen beim Einsatz der Lizenzen abzufedern.

Gibt es noch den SA (Software Assurance)?

Ja, der SA (Software Assurance) wird in Verbindung mit Produkten wie z. B. MetaDirectory 5 Enterprise oder ECSTA 6 vermarktet. Der SA hat keine automatische Verlängerung.

Eine Kombination von Softwarepflege-Vertrag und SA (Software Assurance) ist möglich.

Mit wem wird der Softwarepflege-Vertrag geschlossen? Wie funktioniert das Reseller-Modell? Wie ist die Rechnungsstellung?

Der Softwarepflege-Vertrag wird immer geschlossen zwischen Endanwenderunternehmen und autorisiertem estos Reseller oder estos Partner, der widerum dem Vertrag mit der Distribution abschließt. Am Ende schließt die Distribution den Softwarepflege-Vertrag im Namen des autorisierten estos Reseller oder estos Partners mit der estos GmbH. Entsprechend sind auch die Zahlungsflüsse: Die estos GmbH stellt eine Rechnung gegenüber dem Distributor, der wiederum eine Rechnung gegenüber dem autorisierten estos Reseller oder estos Partner stellt.

Für die Nachvollziehbarkeit sind Angaben zu Firmenname, Anschrift und Steuernummer des Endkunden obligatorisch.

Kann der Endkunde einen Softwarepflege-Vertrag zu einem anderen Händler "mitnehmen" oder bei einem anderen Händler fortsetzen?

Ein Wechsel kann nur zwischen autorisierten estos Resellern, estos Partnern oder estos Direktpartnern (im Folgenden "Händler" genannt) nach Ablauf eines Softwarepflege-Vertrags erfolgen.
Ein laufender Softwarepflege-Vertrag kann nicht "mitgenommen" werden und damit den Distributor oder estos Direktpartner wechseln.

Ein Wechsel des Händlers kann wie folgt durchgeführt werden:

  • Kündigung des bestehenden Softwarepflege-Vertrags
  • Einholen eines Angebots zum Kauf eines Softwarepflege-Vertrags über einen neuen Bezugsweg
    mit Angabe der Produkte (Lizenzen), für die der Softwarepflege-Vertrag abgeschlossen werden soll
    Für die Nachvollziehbarkeit sind Angaben zu Firmenname, Anschrift, Steuernummer des Endkunden obligatorisch.
  • Nach dem Kauf des Softwarepflege-Vertrags wird der Endkunde im UCConnect Portal (https://portal.ucconnect.de/) unter dem neuen Händler geführt.

    (Glühbirne) Dies kann auch erfolgen, wenn der bestehende Softwarepflege-Vertrag nicht abgelaufen ist, d.h. der Wechsel kann auch vor Ablauf des Softwarepflege-Vertrags beim "alten" Händler zum "neuen" Händler erfolgen.

Wie und wann werde ich über einen Kündigungstermin informiert?

Wir verschicken 12 Wochen vor Vertragsende oder 6 Wochen vor der Kündigungsfrist eine Übersicht an von estos autorisierte Reseller, estos Partner und estos Direktpartner an die E-Mail Adresse, die bei "Administrativer-Kontakt" im my.estos.de verwendet wurde.

Die E-Mail enthält sowohl gekündigte Softwarepflege-Verträge als auch Softwarepflege-Verträge, die automatisch verlängert werden als Übersicht.

Außerdem können die Kündigungsfristen und Laufzeiten der Softwarepflege-Verträge im https://my.estos.de oder https://portal.ucconnect.de eingesehen werden.

Wie funktioniert die Kündigung? Wie lange sind die Kündigungsfristen?

Die Kündigungsfristen gelten zwischen der estos GmbH und der Distribution, d.h. die Distribution muss einen Vertrag per E-Mail bezugnehmend auf die Vertragsnummer bei der estos GmbH unter info@estos.de eingehen. estos wird den Empfang der Kündigung per E-Mail an den Absender quittieren und die Kündigung entsprechend vormerken.

Bei der Kündigungsfrist gegenüber dem Endkunden und dem autorisierten estos Reseller oder estos Partner sollte die eigene Bearbeitungszeit berücksichtigt und die First entsprechend verkürzt/angepasst werden.

Kann ein gekündigter Softwarepflege-Vertag später noch fortgesetzt werden?

Ja, ein Softwarepflege-Vertrag kann fortgesetzt werden, solange das Produkt noch angeboten wird. Siehe hierzu https://support.estos.de/de/produkte/produktlebenszyklus-uebersicht.

Es gilt folgende Regelung:

  • Fall A: In den ersten 3 Kalendermonaten nach Kündigungsdatum kann der Softwarepflege-Vertrag rückwirkend zum Kündigungsdatum ohne Aufschlag erworben und fortgesetzt werden.
  • Fall B: Ab dem 4. Monat bis einschließlich 12 Monate wird für jeden ausgelassenen Kalendermonat anteilig der Preis des Softwarepflege-Vertrags hinzugerechnet, d.h. min. 4/12 bis max. 1xSoftwarepflege-Vertrag kommen zum regulären Softwarepflege-Vertrag Preis hinzu.
  • Fall C: Ab den 13. Monat berechnen wir 80% der Volllizenz des Produkts zzgl. eines Softwarepflege-Vertrags auf die (nicht rabattierte) Volllizenz.

Im Fall A und Fall B beginnt die Laufzeit des neuen Softwarepflege-Vertrags mit dem Ablauf des vorherigen Softwarepflege-Vertrags.

Im Fall B kann es also dazu kommen, dass nach 12 Monaten, der doppelte Softwarepflege-Vertrag bezahl werden muss, der jedoch auch gleich im 12 Monat ausläuft. Da hier die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist und der Softwarepflege-Vertrag mit einer Verlängerungsvereinbarung einhergeht, werden die nächsten 12 Monate auch in Rechnung gestellt: 3x Softwarepflege-Vertrag (12 Monate).

Im Fall C beginnt die Laufzeit des Softwarepflege-Vertrags mit dem Kauf neu.

Besteht die Möglichkeit der Nach-Lizenzierung zusätzlicher Benutzer, auch wenn der Softwarepflege-Vertrag ausgelaufen ist?

Nein.

Eine Erweiterung der Lizenzen ist nur möglich, wenn ein laufender Softwarepflege-Vertrag für die Installation existiert. Siehe dazu "Kann ein gekündigter Softwarepflege-Vertag später noch fortgesetzt werden?".

Kann die Zahl der Lizenzen und damit die Ausgaben für den Softwarepflege-Vertrag gesenkt werden?

Die Zahl der Lizenzen kann für die nächste Periode des Softwarepflege-Vertrags, d.h. frühestens nach 12 Monaten gesenkt werden.

Dazu muss der laufende Softwarepflege-Vertrag gekündigt und der Anschlussvertrags mit einer neuen gewünschten Anzahl der Lizenzen beantragt werden.

Eine weitere Senkung ist erst wieder in der nächsten Periode möglich.